Fahrschule Körbitz
Inhaber Torsten Schäfer

LEISTUNGEN 


Der Fahrerlaubnis-Antrag:

Am Anfang steht der Antrag bei der für deinen Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Folgende Unterlagen benötigst Du:

- Antragsformulare gibt es bei uns in der Fahrschule

- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-      Hilfe-Kurs

- aktuelles biometrisches Passbild

- aktueller Sehtest vom Optiker

- Personalausweis

Der vollständig bearbeitete Antrag ist Voraussetzung dafür, dass Du an den Prüfungen teilnehmen kannst.


Der Führerschein für Einsteiger (Klasse AM):

Mit 15 Jahren darfst Du u.a.  leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von max. 50ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h fahren.

Dafür benötigst Du die Fahrerlaubnis der Klasse AM.

Übrigens: mit diesem Führerschein werden auch sämtliche vor 1990 gebauten Simson-Modelle bis max. 50 ccm Hubraum gefahren.

Die Ausbildung in dieser Fahrerlaubnisklasse führen wir auf unserem Honda-Roller mit Automatikgetriebe durch.

Also, ab in die Freiheit!






Der Motorrad-Führerschein 

(Klasse A1, A2, A): 

Für viele Jugendliche gerade in der ländlichen Gegend ein Muss. Die Jugendlichen fiebern dem 16. Geburtstag entgegen. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sie eine Fahrerlaubnis auf einem Kraftrad der Klasse A1 erwerben (Hubraum max. 125 ccm, Leistung max. 11 KW).

Unsere Suzuki GSX 125 ist das ideale Ausbildungsfahrzeug. Komm doch einfach mal zum Probesitzen vorbei!




Besitzt Du den Führerschein A1 2 Jahre lang, darfst Du mit einer vereinfachten Ausbildung und Prüfung auf die Fahrerlaubnisklasse A2 aufsteigen (Leistung max. 35 kW). Natürlich kannst Du diese Fahrerlaubnis ab Deinem 18. Lebensjahr auch direkt erwerben.

In diesem Fall wirst Du unsere Honda CBR 500 kennenlernen, robust und sehr gut zu handhaben.




Du kannst vom Motorradfahren nicht genug bekommen? Dann steigst Du nach weiteren 2 Jahren in die offene Klasse A auf. Auch hier ist eine verkürzte Ausbildung und Prüfung möglich. Willst Du direkt in diese Fahrerlaubnisklasse einsteigen, musst Du mindestens 24 Jahre alt sein.

Das Fahrgefühl für die offene Klasse A erfährst Du auf unserer Honda CBR 600.





Der PKW- Führerschein 

(B17, B): 

Freie Fahrt ins Erwachsenendasein.                                Junge Leute haben ab dem 17. (begleitetes Fahren) oder 18. Lebensjahr den Wunsch und die Möglichkeit einen PKW-Führerschein zu erwerben. Die Fahrerlaubnis bedeutet für viele Freiheit und ein Gefühl von erwachsen zu sein.

Endlich unabhängig von den Eltern und nicht mehr angewiesen auf Bus und Bahn.

Bei uns kannst Du den Führerschein in den Klassen B und B17 erwerben.

Unser Ausbildungsfahrzeug ist ein moderner Audi A3 Sportback.





Der Führerschein für Anhänger (Klasse B96, BE):

Du willst größere Lasten bewegen und benötigst einen Führerschein für einen Anhänger?

Für Fahrzeugkombinationen bis max. 4,25t zulässige Gesamtmasse erwirbst Du in einer Fahrerschulung ohne Prüfung die Fahrerlaubnis der Klasse B96.

Sollte das nicht ausreichen, benötigt man den Führerschein der Klasse BE, hier wird nach der Ausbildung eine praktische Prüfung abgelegt.


Wenn Du weitere Informationen benötigst, ruf an oder benutze unser Kontaktformular.


 
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